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Was die EU mit der katholischen Kirche gemeinsam hat

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Eine gewisse Schlitzohrigkeit gehört zum Geschäftsmodell: EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker trifft anlässlich des 60. Jahrestags der Verträge von Rom auf Papst Franziskus (24. März 2017). Foto: Keystone

Die EU ist ausserordentlich schwierig zu verstehen. Sie ist weder Fisch noch Vogel, weder Bundesstaat noch Staatenbund, weder demokratisch noch undemokratisch, weder erfolgreich noch erfolglos. Vor allem ist sie singulär. Es gibt heute kein vergleichbares staatliches Konstrukt. In der Schweiz tut man sich deshalb besonders schwer, die EU zu begreifen. Als Fanatiker der Pünktlichkeit sind es die Bewohner dieses Landes gewohnt, dass die Dinge eindeutig sind.

Vielleicht hilft es, wenn man die EU mit der ältesten supranationalen Organisation Europas vergleicht: mit der katholischen Kirche. Auf diese Weise lässt sich die EU möglicherweise bis zur Kenntlichkeit entstellen.

Im Übrigen ist der Vergleich mit der katholischen Kirche historisch gar nicht so abwegig, wie er auf den ersten Blick scheint. Die EU war in der Frühphase ein von katholischen Politikern besonders favorisiertes Projekt. Jean Monnet, Robert Schumann, Konrad Adenauer, Alcide de Gasperi, Paul-Henri Spaak – sie alle waren Katholiken. Nur in den Niederlanden war ein Nicht-Katholik Staatschef, der den europäischen Einigungsprozess unterstützte: der Sozialdemokrat Willem Drees.

Regeln brechen, ohne sie infrage zu stellen

Eine erste Parallele zwischen der EU und der katholischen Kirche ist die hierarchische Struktur. Die Entscheidungen fallen oben und werden nach unten kommuniziert. Die Funktionselite ist gut ausgebildet, internationalistisch und wohlmeinend, aber sie will das Heft nie aus der Hand geben. Bewegungen von unten scheut man wie der Teufel das Weihwasser. Als Frankreich und die Niederlande, zwei Gründungsländer, die Verfassung ablehnten, taufte man die ganze Sache einfach auf «Vertrag von Lissabon» um und legte ihn in den beiden Ländern nicht mehr zur Volksabstimmung vor.

Die zweite Parallele ist die schlitzohrige Einstellung zu Regeln. In der katholischen Kirche wie in der EU ist es durchaus erlaubt, Regeln zu brechen, solange man die Regeln selber nicht infrage stellt. Das Zölibat wurde immer wieder umgangen. Aber Bewegungen, die das Zölibat abschaffen wollten, wurden sofort bekämpft und ausgeschlossen. Ähnlich in der EU: Die Defizit- und Schuldenregeln gemäss Maastricht-Vertrag können problemlos verletzt werden, solange die Regeln selber nicht kritisiert werden. Als Portugal und Spanien letztes Jahr ein zu grosses Defizit ausweisen mussten, sprach Brüssel eine Sanktion aus, aber verzichtete darauf, eine Strafsumme zu verlangen.

So publizierte die EU-Kommission am 27. Juli 2016 folgendes Pressecommuniqué, um ihren Entscheid zu begründen:

Nach dem einstimmigen Beschluss des Rates gemäss Artikel 126 Absatz 8, dass weder Spanien noch Portugal wirksame Massnahmen zur Korrektur ihrer übermässigen Defizite getroffen hatten, war die Kommission rechtlich verpflichtet, innerhalb von 20 Tagen einen Vorschlag für eine Geldbusse zu unterbreiten. Die rechtlich festgelegte Standardhöhe einer solchen Strafe beträgt 0,2 Prozent des BIP, kann aufgrund aussergewöhnlicher wirtschaftlicher Rahmenbedingungen oder auf Antrag des betreffenden Mitgliedstaats jedoch verringert werden. Beide Länder haben einen solchen mit Gründen versehenen Antrag gestellt. Nach Kenntnisnahme der Anträge, angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds, in Anerkennung der Reformbemühungen beider Länder und vor dem Hintergrund der Zusagen, die diese im Hinblick auf die Erfüllung der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts gemacht haben, schlägt die Kommission dem Rat vor, die Geldbussen aufzuheben.

Die entscheidende Passage findet sich im letzten Satz: Portugal und Spanien haben Zusagen gemacht, sich in Zukunft an den Stabilitäts- und Wachstumspakt zu halten. Man verletzt die Regel, aber bestärkt im gleichen Atemzug seine Unterstützung der Regel.

Eindeutigkeit ist nicht zielführend

Eine dritte Parallele, die eng mit der zweiten verzahnt ist, ist die Toleranz in den Feldern, die keine Bedrohung für das Machtmonopol darstellen. So liess die katholische Kirche eine grosse Vielfalt zu. In Frankreich zum Beispiel wurde der Katholizismus von der Monarchie vereinnahmt. Der Gallikanismus bewies wenig Treue zu Rom. Dennoch kam es nie zum offiziellen Bruch. In den Innerschweizer Kantonen wurden die Priester schon im Spätmittelalter von den Bürgern gewählt. Rom sah dies nicht gerne, aber liess die Innerschweizer gewähren. Ähnlich die EU: Bei den lokalen und regionalen Angelegenheiten, die oft viel mehr Emotionen hervorrufen als Defizit- und Schuldenregeln, gibt es viel Spielraum. Wenn zum Beispiel die Bevölkerung von Stuttgart einen anderen Bahnhof will, ist das den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt überlassen.

Wenn der Vergleich der EU mit der katholischen Kirche nicht völlig abwegig ist – was er natürlich ist –, hat es keinen Sinn, eine Bereinigung der Beziehungen Berns mit Brüssel anzustreben. Auch ein EU-Beitritt wäre kein Befreiungsschlag. Die Reibungen würden eher noch zunehmen. Und schliesslich ist es unnötig, den Widerspruch bei der Einwanderungsfrage zu beheben. Die Verfassung mag ein stärkeres Einwanderungsregime vorschreiben als das Gesetz, aber im Umgang mit der EU ist Vieldeutigkeit besser als Eindeutigkeit, Schlitzohrigkeit besser als Korrektheit. Wenn die Einwanderung abnimmt, erledigt sich die Sache von selbst. Wenn sie nicht abnimmt, lässt sich das Gesetz schnell anpassen, ohne die Verfassung ändern zu müssen. Die Idee, sofort eine perfekte Übereinstimmung zwischen Verfassung und Gesetz herzustellen, ist kontraproduktiv.

Genau dieses opportunistische Prinzip hat im Übrigen das Parlament im Gesetzestext verankert. Am Schluss (Absatz 8 des neuen Artikels 21a des Ausländergesetzes) heisst es nämlich zum Thema «Massnahmen für stellensuchende Personen»:

Erzielen die Massnahmen nach den Absätzen 1–5 nicht die gewünschte Wirkung oder ergeben sich neue Probleme, so unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung nach Anhörung der Kantone und der Sozialpartner zusätzliche Massnahmen. Bei erheblichen Problemen, insbesondere solchen, die durch Grenzgängerinnen und Grenzgänger verursacht werden, kann ein Kanton beim Bundesrat weitere Massnahmen beantragen.

Diese Sätze könnten von der katholischen Kirche stammen.

Der Beitrag Was die EU mit der katholischen Kirche gemeinsam hat erschien zuerst auf Never Mind the Markets.


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