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An der Spitze: Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel mit anderen Staatschefs am EU-Gipfel. Foto: Virginia Mayo (Pool, Reuters)
Liest man den jährlichen Bericht der EU-Kommission über die Verstösse gegen das EU-Recht, fragt man sich bisweilen, warum die Schweiz bei der Personenfreizügigkeit überhaupt das Gespräch mit Brüssel gesucht hat. Es scheint nämlich gang und gäbe zu sein, EU-Richtlinien zu ignorieren oder mangelhaft umzusetzen. Es gibt dann zwar ein Verfahren gegen das betreffende Land, aber die Öffentlichkeit nimmt kaum Notiz davon.
Katholisches Prinzip
Offenbar gilt die katholische Devise: Ein Land kann die Regeln jederzeit verletzen, es darf sie aber nie infrage stellen. Bei der Schweiz gilt genau das Umgekehrte, und das scheint ein grosser Nachteil zu sein.
Hinzu kommt, dass Regelverletzungen im Moment besonders populär zu sein scheinen. Im Jahr 2016 hat die Zahl der unerledigten Verletzungen einen neuen Rekord erreicht, wie die folgende Grafik zeigt:
Die Spitzen-Regelverstösser
Angeführt wird die Liste von Spanien und Deutschland, gefolgt von Belgien, Griechenland, Portugal und Frankreich. Erst dann ist das erste osteuropäische Land (Polen) rangiert. Je nach Land unterschiedlich ist die Zusammensetzung der Regelverletzungen. Bei einigen Ländern, zum Beispiel der Tschechischen Republik, ist es vor allem die verspätete Implementierung (grüner Balken), die zu einem Verfahren der EU-Kommission Anlass gab. Bei anderen, etwa Deutschland, ist es vor allem die mangelhafte Umsetzung oder die inkorrekte Anwendung eines EU-Gesetzes (blauer Balken).
Ob die Zunahme der Regelverletzungen im Jahr 2016 einmalig ist oder einen neuen Trend andeutet, ist schwer abzuschätzen. Sie passt aber gut zum generellen Trend, dass die EU-Mitgliedsländer den nationalen Spielraum sukzessive zu erweitern versuchen – nicht nur in Osteuropa, sondern überall.
So haben zum Beispiel die westeuropäischen Länder, vor allem Frankreich, jüngst darauf gedrängt, die Entsenderegeln für Arbeitsmigranten innerhalb der EU zu verschärfen. Bisher war es so, dass EU-Arbeitnehmer aus osteuropäischen Tieflohnländern während 24 Monaten nicht die ortsüblichen Löhne in den reichen Ländern erhalten mussten. Diese Frist ist auf 12 Monate reduziert worden (hier). Frankreich erhofft sich davon eine Wirkung gegen Lohndumping durch osteuropäische Arbeitgeber.
Abschottung statt Integration
In dieses Bild passt auch, dass die Integration des Binnenmarkts ins Stocken geraten ist. Der bereits zitierte Bericht der EU-Kommission hat eine Ampel-Tabelle, die viele rote Vierecke enthält. In der sechsten Zeile, die die Zu- oder Abnahme der Importe misst, ist die Anzahl der roten Vierecke besonders hoch.
Wenn also die Schweiz ebenfalls darum bemüht ist, einen gewissen Handlungsspielraum zurückzugewinnen, ist sie keineswegs eine Ausnahme in Europa. Das tun alle.
Der Beitrag Die EU-Musterschülerin bricht selbst die Regeln erschien zuerst auf Never Mind the Markets.